„Er ist unser Wettbewerbshüter“

Unlängst stimmte uns ein Leserbrief von Raphael von Arx aus Lausanne an die 11FREUNDE-Redaktion ziemlich nachdenklich …

„[…] Die UEFA verweist auf Artikel 3 der UEFA-Wettbewerbsbedingungen zu Champions- oder Europa League. Dort heißt es: `Keine natürliche oder juristische Person darf Kontrolle über oder Einfluss auf mehr als einen an einem UEFA-Klubwettbewerb teilnehmenden Verein haben, wobei in diesem Zusammenhang als Kontrolle oder Einfluss gilt, wenn die betreffende Person (…) in der Lage ist, auf irgendeine Art und Weise einen entscheidenden Einfluss auf die Entscheidungsfindung des Vereins auszuüben.’ […] Eine große Farce, oder? Klärt mich auf.“ (Ausschnitt aus 11FREUNDE #152/Juli 2014, S. 116)

„Er ist unser Wettbewerbshüter“ weiterlesen